Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung I/II unter Eides Statt erklären. Bei einem Diebstahl der Zulassungsbescheinigung müssen Sie nur eine Anzeige einer deutschen Polizeidienststelle vorweisen, es ist keine weitere eidesstattliche Erklärung notwendig.
Wir erledigen für Sie alle Behördengänge bei der Zulassungsstelle.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung (Antrag ZB I)
- Zulassungsbescheinigung (Antrag ZB II)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
- Vollmacht (bei Beauftragung)
- Versicherung an Eides Statt durch Fahrzeughalter, bei Verkauf durch Erwerber
- Anzeige der Polizei bei Diebstahl (aus dieser muss hervorgehen, dass die Zulassungsbescheinigung II / der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein gestohlen worden ist - nur bei Diebstahl erforderlich)
- Kaufvertrag bei Erwerb des Fahrzeuges
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