Beim Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen ist aufgrund der Gefahr eines Missbrauchs immer eine Umkennzeichnung erforderlich. Falls Sie noch den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief besitzen, bekommen Sie die Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt.
Für diesen Vorgang erledigen wir für Sie alle Behördengänge bei der Zulassungsstelle.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- amtliches Dokument Hauptuntersuchtung
- Prüfbescheinigung Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschild (bei Verlus oder Diebstahl eines Kennzeichens)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht (bei Beauftragung)
- Versicherung an Eides Statt (Kennzeichenverlust)
- Anzeige der Polizei bei Diebstahl (aus dieser muss hervorgehen, dass das Fahrzeug oder das/die amtliche(n) Kennzeichen gestohlen wurden)
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