Ein Ausfuhrkennzeichen (früher Zollkennzeichen) wird für ein Fahrzeug ausgestellt, dass aus eigener Triebkraft in einen anderen Staat ausgeführt werden soll.
Die Zulassung erfolgt befristet. Danach darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr genutzt werden.
Eine internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erteilt werden. Die Hauptuntersuchung muss mindestens für diese Dauer der internationalen Zulassung gültig sein.
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