Seit dem 1. März 2007 müssen alle Autos bei einer Neuzulassung mindestens 30 Jahre alt sein. Dies gilt nicht für Fahrzeuge die bereits davor unbefristet oder befristet ein rotes 07-Kennzeichen besaßen.
Wir können für Sie alle Behördengänge schnell erledigen.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
(entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
- Fahrzeuge die vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Verkehr zugelassen wurden
Hier können Sie uns direkt eine Anfrage schicken.
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