Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben.
Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder COC oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- ausgefüllter Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen
- ausgefüllte Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
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